Kosten und Erstattung 

 

 

Privatpraxis

Selbstzahler benötigen keinerlei Formalitäten. Die Honorarsätze richten sich nach den üblich geltenden Stundensätzen. Entsprechend der Anzahl der Sitzungen (i. d. R. erstmalig nach 5 Sitzungen) erfolgt

eine Rechnungsstellung 

   

 

Kostenerstattung bei gesetzlich versicherten Patienten

Mehrere gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Systemisches Gesundheitscoaching, da entsprechende Kooperationsverträge mit dem Versorgungspartner Systheb bestehen. Die Kostenübernahme erfolgt schnell und unbürokratisch. Eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse können Sie über Systheb in Erfahrung bringen. Eine entsprechende Zuweisung an meine Praxis erfolgt dann von dortiger Stelle   

 

 

Termine können Sie bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen oder ändern, ansonsten werden diese in

Rechnung gestellt

  

 

Paartherapie und Familientherapie sind keine Kassenleistungen